Beschleunigte Grundqualifikation im Güter- und Personenverkehr (bGQ)


Für Fahrten im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr benötigen Fahrer nicht nur die entsprechende Fahrerlaubnisklasse, sondern zusätzlich die beschleunigte Grundqualifikation sowie regelmäßig eine Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG). Diese Qualifikationen stellen sicher, dass Berufskraftfahrer über alle aktuellen Kenntnisse in den Bereichen Sicherheit, Fahrzeugtechnik und wirtschaftliches Fahren verfügen.

Die beschleunigte Grundqualifikation umfasst einen Lehrgang mit insgesamt 140 Unterrichtsstunden, davon 10 Praxisstunden im Fahrzeug.

In den theoretischen und praktischen Ausbildungsteilen werden unter anderem folgende Inhalte vermittelt:

  • Rechtsvorschriften im Güter- und Personenverkehr

  • Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

  • Gesundheit, Ergonomie und Arbeitsorganisation

  • Ökonomisches und umweltschonendes Fahren

  • Umgang mit Kunden und Fahrgästen

Abgeschlossen wird die beschleunigte Grundqualifikation mit einer 90-minütigen theoretischen IHK-Prüfung, die bei der für den Wohnsitz des Teilnehmenden zuständigen Industrie- und Handelskammer abgelegt wird.

Erst nach erfolgreichem Bestehen dürfen Fahrer im gewerblichen Bereich tätig werden.



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