Gewerblich eingesetzte Bus- und Lkw-Fahrer sind nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) verpflichtet, sich regelmäßig weiterzubilden. Mit unseren praxisnahen Lehrgängen erfüllen Sie nicht nur die gesetzliche Pflicht von 35 Stunden alle 5 Jahre, sondern sichern sich auch langfristig berufliche Kompetenz. Erfahren Sie, wie Weiterbildung für Fahrer Pflicht, Sicherheit und Mehrwert verbindet.
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) – Ihre Weiterbildungspflicht
Das BKrFQG verpflichtet alle gewerblich eingesetzten Bus- und Lkw-Fahrer zu regelmäßigen Weiterbildungen. Diese Pflicht dient nicht nur der Sicherheit im Straßenverkehr, sondern auch der fachlichen Weiterentwicklung von Berufskraftfahrern.
35 Stunden Weiterbildung alle 5 Jahre – so funktioniert’s
Fahrer müssen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren insgesamt 35 Stunden Weiterbildung absolvieren. Diese Stunden können flexibel über mehrere Lehrgänge verteilt werden. Unsere Kurse sind speziell so gestaltet, dass sie praxisnah, verständlich und effizient sind.
Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) – Nachweise einfach dokumentieren
Alle absolvierten Weiterbildungen werden im Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) vermerkt. Dieser Nachweis ist gesetzlich vorgeschrieben und muss bei Kontrollen vorgelegt werden. Fehlende oder unvollständige Nachweise können zu hohen Bußgeldern führen.
Praxisnahe Lehrgänge mit Experten – Ihr Mehrwert
Unsere Lehrgänge werden von Fachleuten aus unterschiedlichen Bereichen geleitet. So profitieren Sie von praxisnahen Inhalten, die sofort im Arbeitsalltag umsetzbar sind.
Strafen vermeiden – Weiterbildung als Investition
Regelmäßige Weiterbildung schützt nicht nur vor rechtlichen Konsequenzen, sondern steigert auch Ihre Fachkompetenz, Sicherheit und Berufschancen. Setzen Sie auf Weiterbildung als langfristige Investition in Ihre Karriere.